® TIC

die
Zeiterfassung für alle MitarbeiterInnen und Projekte

Ein Programm für Arbeitszeiten, Projektzeiten, Urlaube, Zeitausgleich und Krankenstände

TIC Zeiterfassung
Eine Lizenz für unlimitiert viele Mitarbeiter.

Wir unterstützen Sie jederzeit gerne per
Telefon +43 1 8042808 oder eMail verkauf@kingbill.com

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Angebot gültig bis 31.03.2024
*Gilt für Neukunden im ersten Jahr. Verrechnung im Folgejahr laut Listenpreis.
Winteraktion

Die online Zeiterfassung KingBill TIC für kleine und mittlere Unternehmen welche Arbeitszeiten und Projektzeiten einfach und sicher erfassen wollen

Alle die uns kennen wissen bereits - wir machen es einfach und klar! Deshalb gibt es jetzt auch eine Zeiterfassung von KingBill, mit der Sie sofort loslegen können. Zeiterfassung in Excel und auf Stundenzettel war gestern. Sparen Sie sich diesen Papierkram welcher enorm viel Zeit und Geld kostet. Mit TIC verwalten Sie Arbeitszeiten, Projektzeiten, Urlaube, Zeitausgleich, Krankenstand effizient und stets sicher in der Cloud gespeichert.

Einfach, online, schnell: Die Vorteile der online Zeiterfassung KingBill TIC

ALLES UNLIMITIERT

Arbeits- und Projektzeiten sowie die Urlaubsverwaltung in einer Software. Einen Zugang bezahlen und unlimitiert viele Mitarbeiter und Projekte verwalten. Ob PC oder mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet) - TIC ist mit allen Betriebssystemen kompatibel.

TRANSPARENZ

Ein Kalender mit allen Mitarbeitern ermöglicht einen Überblick über Urlaube, Zeitausgleich, Sonderurlaub etc. MitarbeiterInnen können jederzeit ihren aktuellen Zeit- und Urlaubssaldo abrufen.

SICHERHEIT

Daten werden DSGVO konform in der Cloud gesichert mit Hosting in Österreich. Rechtskonform gemäß EuGH Zeiterfassungspflicht. Keine zusätzliche Installation und keine manuellen Software-Updates erforderlich.

OPTIMIERUNG

Kein Zettelchaos, Arbeitszeit mit nur einem Klick erfassen, Berichte auf Knopfdruck. Zeitersparnis durch den geringen administrativen Aufwand. Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch Transparenz und Prozessoptimierung.

TIC, die Zeiterfassung mit einem Klick

  • Stundenplan festlegen
  • Exakte Arbeitszeit erfassen
  • Mittagspause wird automatisch abgezogen
  • Automat. Berechnung der IST- und SOLL-Stunden
  • Monatsbericht
  • MitarbeiterIn kann Zeitausgleich für ganze Tage beantragen
  • Krankenstände erfassen (Anzeige im Urlaubskalender)
  • Flexibler Feiertagskalender
  • Sie arbeiten online auch von unterwegs
  • Volle Datensicherheit durch automat. Speicherung in der Cloud
  • Login über Ihren Internetbrowser für Windows und Apple MAC
  • Login über Ihr Smartphone für Android und Apple IOs
mehr erfahren

Urlaubsverwaltung und Feiertage

  • MitarbeiterInnen beantragen Ihren Urlaub
  • Automatische Berechnung vom Urlaubssaldo
  • Integrierter Urlaubskalender
  • Gesetzliche Feiertage für Österreich, Deutschland und Schweiz
  • Zusätzliche Feiertage können manuell hinzugefügt werden
mehr erfahren

Eine Liste aktueller Feiertage zum Download finden Sie hier:

 
Österreich
 
Deutschland
 
Schweiz

Projektzeiten

  • Beliebig viele Projekte anlegen und verwalten
  • Projektzeiten manuell erfassen
  • Verfügbare Stunden (Kunde hat diese bezahlt/beauftragt = Guthaben) für das Projekt hinzufügen
  • Bericht über die Summe der Arbeiten/Stunden pro Projekt und Guthaben
mehr erfahren

AnwenderInnen lieben TIC

Genau das was ich gesucht habe. Mit der Monatsübersicht hat man den Überblick über Urlaube, Zeitausgleich, Geburtstage usw. Testzugang gleich erhalten - zwei Stunden später habe ich gekauft. Vielen Dank!

Wir sind begeistert wie einfach das zu bedienen ist. Registrieren, einloggen, loslegen. Die Urlaubsverwaltung ist spitze. Endlich haben die Mitarbeiter Übersicht über alle Urlaube. Davor haben wir mit Excel gearbeitet, diese Zeit werden wir nicht vermissen.

Ich hab eine kleine Malermeister Firma aber doch ein Menge Mitarbeiter. Ich finde es super, dass ich nur einmal zahlen muss und nicht für jeden Mitarbeiter extra.

TIC, die Zeiterfassung
mit einem Klick

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Das Urteil des EuGH zur Zeiterfassung in Europa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Mai 2019 entschieden, dass Arbeitgeber in der Europäischen Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer ausnahmslos und vollständig erfassen müssen.

Eine spanische Gewerkschaft hatte geklagt, weil sie für die Angestellten der Deutschen Bank in Spanien eine Zeiterfassung erstreiten wollte. Das Argument der Gewerkschaft: Für den Schutz der Arbeitnehmer sei es nicht ausreichend, wenn lediglich – wie in Spanien (und übrigens auch in Deutschland) gesetzlich geregelt – geleistete Überstunden von Arbeitgebern dokumentiert werden müssen. Vielmehr sei es notwendig, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen. Denn sonst sei es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unmöglich, die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze zu überwachen und ihre Rechte aus der geleisteten Arbeitszeit geltend zu machen. Gültig wird das Urteil nun für alle EU-Mitgliedsstaaten, da es sich beim Arbeitsschutz um ein Grundrecht aller Europäerinnen und Europäer handelt.

Der EuGH begründet wie folgt die Entscheidung: Jeder Arbeitnehmer hat das Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Nach Ansicht der Richter am EuGH könne ohne ein System der Arbeitszeiterfassung weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden. Außerdem sei es sonst für die Arbeitnehmer äußerst schwierig und praktisch unmöglich ihre Rechte durchzusetzen. Nur ein Arbeitszeiterfassungssystem bietet ein besonders wirksames Mittel zu tatsächlichen und verlässlichen Daten über die geleistete Arbeitszeit. Dadurch erleichtert es sowohl den Arbeitnehmern als auch den zuständigen Behörden und Gerichten den Nachweis von Verstößen.

Diese Entscheidung hat nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland viel Staub aufgewirbelt.

Wie ist derzeit die Regelung in Deutschland?

In Deutschland muss die Zeiterfassung in Unternehmen künftig völlig neu geregelt werden. Derzeit gibt es in Deutschland keine generelle Verpflichtung für Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Abgesehen von acht Stunden überschreitender Arbeitszeit an Werktagen sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen muss in vielen Brachen in Deutschland nichts weiter aufgezeichnet werden laut §16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte, sogenannte "Minijobber", bei einem monatlichen Entgelt bis zu € 450,- brutto im Monat.

Die deutsche Bundesregierung arbeitet derzeit fieberhaft an einem Gesetz zur Erfassung von Arbeitszeit. Die vollständige Arbeitszeiterfassung soll mehr Transparenz und Genauigkeit schaffen.

Wie ist die Rechtslage bis dato in Österreich?

Österreichische Arbeitgeber sind bereits jetzt nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG) verpflichtet, präzise Arbeitsaufzeichnungen zu führen. Arbeitszeitaufzeichnung (auch Stunden- oder Zeitaufzeichnung genannt) ist für alle Arbeitnehmer in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Dabei muss die tägliche Arbeitszeit, alle Pausen, sowie der Anfangs- und Endzeitpunkt des Arbeitstages schriftlich dokumentiert werden.

Die Zeitaufzeichnung zeigt den Beginn und das Ende der Arbeitszeit auf. Die Aufzeichnung muss außerdem Auskunft über drei weitere Zeiten geben. Dabei handelt es sich zum einen um die Wochenarbeitszeit, welche der Arbeitnehmer abgeleistet hat.

Auch die tägliche Ruhezeit muss vermerkt werden. Es handelt es sich dabei um die Pausen, welche der Angestellte einhalten muss. Diese sind immerhin gesetzlich vorgeschrieben. Erfolgt der Nachweis nicht, kann eine Nichteinhaltung unterstellt werden und der Arbeitgeber macht sich strafbar. Neben der täglichen Ruhezeit, muss auch die wöchentliche Ruhezeit erfasst werden.

Die österreichische Gesetzeslage ist relativ klar: Beträgt die tägliche Arbeitszeit mehr als sechs Stunden, ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen. Die tägliche Ruhezeit beträgt elf Stunden, kann jedoch durch Kollektivvertrag auf acht Stunden verkürzt werden. Zudem ist eine Wochenendruhe von mindestens 36 Stunden zu gewähren, wobei diese spätestens Samstag um 13 Uhr zu beginnen hat (abweichende Bestimmungen für bestimmte Branchen).

Wie sieht die Rechtslage aktuell in der Schweiz aus?

In der Schweiz gilt bereits die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, wenn ein Arbeitsverhältnis dem Arbeitsgesetz untersteht: Immer öfter finden sich in der Arbeitswelt flexible Arbeitszeitmodelle wie etwa Gleitzeit, monatliche Sollarbeitszeit, Jahresarbeitszeit usw. Doch für alle diese Arbeitsmodelle gelten gemäß Arbeitsgesetz die gleichen Regeln und es darf nicht auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden.

Auf die Zeiterfassung kann verzichtet werden, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

KingBill Kernbotschaften

Vorteile einer digitalen/online Zeiterfassung

1. Optimierung und Automatisierung vieler Prozesse
2. Mitarbeiterschutz und Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
3. Digitalisierung im Unternehmen forcieren
4. Rechtssicherheit

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Bleiben Sie rechtskonform mit einer digitalen Arbeitszeiterfassung

Manuell erfasste Listen, Excel, Stundenzettel zur reinen Aufzeichnung der Anwesenheit der Mitarbeiter sind antiquiert. Machen Sie sich mit einer digitalen Arbeitszeiterfassung vertraut und somit auch attraktiv für neue und bestehende Mitarbeiter. Locken Sie auch mit flexiblen Arbeitszeiten, welche durch eine digitale Lösung ganz einfach dokumentiert werden können. Führen Sie Ihr Unternehmen rechtssicher. Dies schafft Vertrauen und Sie werden zufriedene Mitarbeiter haben, welche sich gerne an Ihr Unternehmen binden.

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