Registrierkassenpflicht

Registrierkassenpflicht

Autor: Alexander Kollin
Titelbild: Registrierkassenpflicht ist da

Die Registrierkassenpflicht ist da. Zumindest in Österreich ab dem 01.01.2016.

Ich habe das Gefühl, im Jahr 2015 startet ein wahres Revival-Feuerwerk. Wie alte Kleidung, die wieder modern wird, kommt nun auch in der EDV Altes wieder in Mode.

Angefangen hat Microsoft mit Windows 10. Dass im Hintergrund (den ja keiner sieht) modernste Programmiertechnik eingesetzt wird, mag sein und merkt man auch durch das zweifellos sehr schnelle Betriebssystem. Aber das Aussehen? Ich sage: Windows 3.1 lässt grüßen. 3D ist out. Selbst 2D ist schon zu viel verlangt. Windows 10 sieht für mich aus wie das Strichmaxerl La Linea. Vielleicht ist Windows 10 ja auch nur so schnell, weil man auf alles an Design schlichtweg verzichtet?

Und jetzt die Registrierkasse. Seit über 20 Jahren sagt kein Mensch mehr "Registrierkasse". Das Wort schien ausgestorben aus dem Deutschen Sprachschatz. Ein schlichtes "Ich bin bei der Kasse" reichte in den letzten Jahren völlig. Hippe Leute sagten: "Ich bin am Point Of Sale". Oder "Ich hab mir ein POS-System gekauft". Warum ausgerechnet diese Uralt-Bezeichnung, die fast ein Zungenbrecher ist, gewählt wurde, ist mir schleierhaft. Ändert aber auch nichts an der Tatsache.

Was bringt es?

Der Staat erhofft sich steuerliche Mehreinnahmen. Es soll die Schwarzarbeit bekämpft werden.
Das ist grundsätzlich zu befürworten. Eines ist der Judikatur aber entgangen ... wer kontrolliert mich eigentlich, ob ich nun wirklich einen Beleg ausstelle? Ob der nun handgeschrieben oder elektronisch ausgefertigt wird macht ja keinen Unterschied.

Bin ich betroffen?

Gehen Sie mal davon aus. Ein klares Ja.
Die Vorschrift lautet: ab einem Jahresumsatz von € 15.000,- sofern die Barumsätze von € 7.500,- überschritten werden, fallen Sie in diese Pflicht. Überlegen Sie ganz kurz, 7.500,- im Jahr schafft man schon schnell an Barerlösen. In meinen Augen ist hier das Baugewerbe sehr stark betroffen. Wer hatte noch nicht die Handwerker bei sich zu Hause und die wollten eine Anzahlung für den Auftrag, den man bar auszahlt. Sind Sie im Baugewerbe? Beachten Sie bitte, dass diese Anzahlung voll in die 7500,- pro Jahr eingerechnet werden. Auch wenn die Schlußrechnung dann überwiesen wird, so ist die Anzahlung in bar erfolgt.
nteressant ist, dass weder auf der Homepage der Wirtschaftskammer noch vom Finanzamt zu lesen ist, ob diese Beträge brutto oder netto zu verstehen sind. Nach einem Anruf von mir bei einem Steuerexperten der Wirtschaftskammer kann ich diese Frage nun beantworten: die Beträge sind netto zu verstehen.

Keine Paragons mehr

Jetzt will uns Unternehmer der Staat also zum Upgrade animieren (schöneres Wort als zwingen). Wer bis dato händische Zetterl (oder auch Paragons genannt) seinen Kunden als Nachweis des Kaufes der Produkte ausgehändigt hat, der soll dies nun auf elektronischem Weg tun. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, vorallem wenn man mitrechnet, dass das händische Ausfüllen eines Paragons doch einiges an Zeit in Anspruch nimmt. Ein ordentlich eingestelltes Kassensystem mit gut geschultem Personal, kann hier eine richtige Einsparung an wertvoller Arbeitszeit ergeben.

Belegerteilungspflicht

Für mich (sarkastisch gesagt) ohne Frage das Highlight der Regelung. Sie schreibt 2 "Neuerungen" vor.
Ab 01.01.2016 bin ich als Unternehmer verpflichtet, dem Kunden einen Beleg auszustellen. Ähm leb ich hinterm Mond? Ich dachte, das war immer schon so??? Heißt das umgekehrt, dass ich bis jetzt nie einen Beleg ausstellen hätte müssen? Mein Gott, da hätte ich ja viel steuerschonender wirtschaften können.
Diesen Beleg soll ich dem Kunden in die Hand geben. Ähm wem sonst? Aber jetzt kommts: der Kunde muss diesen Beleg bis ausserhalb meines Geschäftes aufheben (Originaltext) "für Zwecke der Kontrolle der Finanzverwaltung". Und was heißt das jetzt? Dass vor jedem Geschäft Finanzbeamte bereits auf mich warten und mich kontrollieren??? So kann man Arbeitsplätze schaffen. Ich sehe eine neue Welle von "Sheriffs" auf uns zu kommen. Es gibt wahrscheinlich im Innenministerium bereits eine Arbeitsgruppe, die sich über die Farbe der Kapperl den Kopf zerbricht. Und für mich als Kunde heißt das ... wenn ich jedes Mal kontrolliert werde, dann bestell ich lieber bei Amazon und plaudere mit dem Postboten. Das ist mir dann lieber.

Technische Sicherheitseinrichtung ab 01.01.2017

Alle Registrierkassen müssen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ab dem 01.01.2017 versehen sein. Im Grunde geht es um den Manipulationsschutz, oder auf Deutsch, dass nachgewiesen werden kann, dass kein Beleg nachträglich überarbeitet oder gelöscht werden kann. Wir werden diese technischen Voraussetzungen für KingBill umsetzen.

Fall aus der Praxis: "normale" Rechnung geschrieben, Kunde will aber bar zahlen

Das kennen wir gut aus der Praxis. Wir schreiben eine "normale" Rechnung (mit vielleicht sehr vielen Positionen) und senden diese per Post an den Kunden mit dem Hinweis, er soll bitte den Betrag überweisen. Tage später kommt der Kunde ins Geschäft und möchte gleich bar zahlen. Die korrekte Vorgehensweise finden Sie in unserem Registrierkassen-Handbuch.

KingBill Zusatzmodul Registrierkasse

Die gute Nachricht zum Schluss

Als Anwender der Software KingBill können Sie sich sicher sein, dass wir für die notwendigen Vorkehrungen sorgen werden.
Wir sind Technologiepartner Kassasysteme der WKO
WKO

Das neue Zusatzmodul Registrierkasse ist bereits fertig und kann seit dem 01.12.2015 erworben werden. Inkludiert in diesem Preis ist die Anpassung des Moduls an die gesetzlichen Vorgaben in den nächsten Monaten und Jahren. Daher auch eine jährliche Pauschale. Für Sie als KingBill Anwender ist diese Erweiterung die perfekte Lösung. Sie sind ohne großem Aufwand sofort bereit für die Registrierkassen Verordnung. Optional können Sie auch Kassenlade oder Bondrucker verwenden. Alle Produkte werden aus Ihrem KingBill direkt ausgelesen, Sie brauchen auch nichts Neues zu installieren (bis auf das Update auf KingBill 2016). Tagesabschluß und Datenerfassungsprotokoll sind inkludiert. Auch die Druckvorlage für den Bondrucker wird mitgeliefert.

jetzt testen  mehr Infos