Prämien steuergünstig auszahlen

Prämien steuergünstig auszahlen

Autor: Ing. Alexander Kollin

Es gibt viele Möglichkeiten und Wege, als Arbeitgeber dafür zu sorgen, seine Mitarbeiter laufend und mit Langzeitmotivation bei Laune zu halten. Tägliche Services, wie beispielsweise der kostenfreie Kaffee, Karten für Konzerte oder Sportveranstaltungen oder auch einfach nur guter Zuspruch, zählen da sicher dazu. Eine Methode, welche jedoch immer für eine regelrechte Motivations-Explosion der Mitarbeiter sorgt, ist das Auszahlen einer saftigen Prämie!

Denn wie manche so schön sagen: „Nur Bares ist Wahres“. Doch wie kann man nun Prämien steuergünstig auszahlen? Wie viel einer ausgezahlten Summe kommt dem Mitarbeiter zugute und welcher Betrag kommt einfach nur in die niemals endende Steuergrube des Staates? Steuergünstige Prämien sind generell auch zu versteuern, wie man diese Prämien jedoch steuergünstig auszahlen kann, das erfahren Sie hier in unserem Blogartikel zum Thema: "Prämien steuergünstig auszahlen".

Prämien steuerfrei in Österreich auszahlen?

Wie vorhin bereits erwähnt, müssen Prämien in Österreich ebenfalls versteuert werden. Hierbei kommt es aber natürlich auf den Steuersatz der Prämie an, denn immerhin macht es einen Unterschied, ob ich eine Prämie mit 20 % oder doch nur mit 6 % versteuern muss. Leider sind durch die Lohnsteuerrichtlinien, welche 2011 neu ausgerichtet wurden, einige Möglichkeiten weggefallen, welche man nutzen konnte, um Prämien oder auch Provisionen steuergünstig auszahlen zu können.

Doch wie spare ich nun?

Das Allerwichtigste allem voran, ist der Schritt, dass sämtliche Auszahlungskonditionen im Voraus abgeklärt sein müssen. Dies hat nicht nur mündlich zu geschehen, sondern muss schriftlich abgeklärt sein. Im besten Falle hält man diese schriftliche Vereinbarung auch im selben Schritt vertraglich fest. Sobald eine steuergünstige Prämien-Teilauszahlung stattgefunden hat, dürfen die Auszahlungsmodalitäten nicht mehr geändert werden.

Eine weitere Notwendigkeit besteht darin, dass die Auszahlung über einen Zeitraum von 6 Monaten erfolgen muss. Es ist jedoch möglich, die Modalitäten der Auszahlungen der Prämien jährlich neu zu gestalten. Sobald man eine Prämie monatlich, im Quartal oder auch jährlich auszahlen möchte, gilt diese als regelmäßige Zahlung. Daher wird der ganze Betrag, ebenso wie bei Lohn- und Gehaltzahlungen mit den vollen 20 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer versteuert.

Der notwendige Schritt, um Prämien steuergünstig auszahlen zu können, ist somit anders zu handhaben. Sie sollten steuergünstige Prämien vor der Auszahlung schriftlich so festlegen, dass man eine Jahresvergütung monatlich auszahlen kann. Jedoch muss das so gestaltet werden, dass diese Teilbeträge sowohl in den Urlaubszuschuss als auch in die Weihnachtsremuneration einfließen. Das hat den positiven Effekt, dass die monatlichen Prämien-Auszahlungen auch als Sonderzahlungen gewertet werden. Sonderzahlungen werden in Österreich aber nur mit 6 % versteuert. Liegen also die Sonderzahlungen innerhalb eines Jahressechstels, kommt man so steuergünstig davon.

Ein Beispiel hierfür: Wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Prämien-Auszahlung von jährlichen 9.800 € vereinbaren, so erhält der Arbeitnehmer eine monatliche Provision von 700 €. Daher werden hiermit auch der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration um denselben Betrag erhöht.

Generell ist es auch möglich, Sonderzahlungen in Form einer einmaligen Zahlung zu tätigen. Solang man argumentieren kann, dass dies eine einmalige Zahlung war und sich diese nicht in regelmäßigen Abständen, als wiederkehrende Zahlung versteht, so ist diese auch nur mit einem Prozentsatz von 6 % zu versteuern. Wenn man die Höhe einer Provision erst nach einem bestimmten Zeitpunkt evaluieren kann und die Jahresprämie regelmäßig akontiert wurde, so kann man die Endabrechnung ebenfalls als Sonderzahlung vereinbaren.