Neuer Widerrufsbutton
Das müssen Online-Händler ab 19. Juni 2026 beachten
Wer Waren oder Dienstleistungen online an Privatkunden verkauft, sollte sich mit einer wichtigen gesetzlichen Neuerung beschäftigen: Ab 19. Juni 2026 müssen viele Online-Shops ihren Kunden eine einfache Möglichkeit bieten, einen Vertrag direkt online zu widerrufen. Dafür ist eine sogenannte Widerrufsfunktion erforderlich.
Warum kommt der Widerrufsbutton?
Die neue Regelung verfolgt ein einfaches Ziel: Verbraucher sollen einen online abgeschlossenen Vertrag genauso unkompliziert widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben.
Bisher erfolgte der Widerruf häufig per E-Mail oder Brief. Künftig muss dieser – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – direkt über die Website oder App möglich sein.
Wer ist betroffen?
Die Regelung betrifft Unternehmen,
- die Waren oder Dienstleistungen online verkaufen,
- deren Kunden Verbraucher (B2C) sind,
- und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Typische Beispiele sind:
- Online-Shops
- Bestellplattformen
- Apps mit Bestellfunktion
- digitale Buchungs- und Bestellsysteme
Nicht betroffen sind reine B2B-Shops oder Geschäfte, bei denen kein Widerrufsrecht besteht.
Welche Anforderungen gelten?
Die Widerrufsfunktion muss:
- gut sichtbar sein,
- leicht erreichbar sein,
- eindeutig beschriftet sein (z. B. „Vertrag widerrufen"),
- während der Widerrufsfrist verfügbar bleiben.
Außerdem sollte der Kunde nach dem Absenden seines Widerrufs eine Eingangsbestätigung erhalten.
Was bedeutet das für Online-Händler?
Wer bereits einen Bestellbutton auf seiner Website hat, sollte prüfen, ob künftig auch eine Widerrufsfunktion erforderlich ist. Neben der technischen Umsetzung empfiehlt es sich:
- die Widerrufsbelehrung zu aktualisieren,
- interne Prozesse anzupassen,
- automatische Bestätigungen einzurichten.
Je früher diese Punkte umgesetzt werden, desto geringer ist das Risiko späterer rechtlicher Probleme.
Betrifft das auch österreichische und deutsche Unternehmen?
Die neue Verpflichtung basiert auf einer EU-Richtlinie 2023/2673. Wie diese im Detail umgesetzt wird, richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht.
Unternehmen, die Kunden in Deutschland beliefern oder dort einen Online-Shop betreiben, sollten die neue Regelung jedenfalls rechtzeitig berücksichtigen. Österreichische Unternehmen sollten außerdem die nationale Umsetzung beobachten bzw. rechtlich prüfen lassen.
Fazit
Der neue Widerrufsbutton soll den Online-Widerruf für Verbraucher deutlich vereinfachen. Für Online-Händler bedeutet dies, bestehende Shops und Bestellprozesse rechtzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Anpassungsdruck kurz vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften.
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