Fragen & Antworten zur TSE

Fragen & Antworten zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)

Allgemeine Fragen

Eine technische Sicherheitseinrichtung (kurz TSE) schützt Ihre Kasse vor Manipulationen. Das Sicherheitsmodul ist für die manipulationssichere & nicht veränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge zuständig.

Die TSE erfüllt unabhängig vom Hersteller oder ob es sich um eine Hardware/Online-TSE handelt, immer den gleichen Zweck.

Sie starten beispielsweise mit einem Bon und ein Startsignal wird an die TSE übermittelt. Anschließend werden die übermittelten Daten seitens der TSE verschlüsselt und Ihnen als Signatur an die Kasse zurückgesendet.

Im KingBill versteckt sich diese Signatur im QR-Code, welcher das letzte Objekt des Kassenbons darstellt. Auch die Beleg-Signatur und weitere Informationen werden hier gespeichert.

In der Oberfläche welche Sie als Endanwender wahrnehmen, ändert sich nichts. In der Entwicklung im Hintergrund Ihrer Arbeitsprozesse hat sich jedoch sehr viel verändert.

Worauf Sie achten müssen: Dass die TSE dauerhaft mit dem Computer während der Arbeit in der Registrierkasse verbunden ist. Wenn dies einmal nicht der Fall sein sollte, so würden Sie direkt eine Meldung erhalten, dass die TSE nicht erreichbar ist.

Wir bieten unseren Kunden die TSE in Form eines USB-Sticks (Offline-Variante) an. Hier wird die TSE wie ein gewöhnlicher USB-Stick am Computer über den USB-Port angesteckt.

Unsere Empfehlung: Wählen Sie einen USB-Port welcher nicht versehentlich von Mitarbeitern/Kollegen abgesteckt wird. Bei Standgeräten empfiehlt sich also nicht die Front- sondern die Rückseite.

Lassen Sie die TSE am besten dauerhaft an dem Rechner angesteckt. So vermeiden Sie auch das Risiko die TSE zu verlieren.

Die Erfassung des ersten Artikels löst den Vorgangsbeginn aus. (Transaktionsstart)

Weitere Artikel werden nun nach Belieben erfasst und beim Bezahlvorgang wird die Transaktion beendet (Transaktionsende) und der Bon wird gedruckt.

Alle TSE-Informationen müssen am Kassenbon ausgewiesen werden. Dies erfolgt in der Form eines QR-Codes, wohinter sich alle TSE-Informationen befinden. Wenn dieser QR-Code nun gescannt wird, so sind alle Informationen zur TSE im Klartext ersichtlich.

Zitat Bundesfinanzministerium:

"Die Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I (voraussichtlich im Jahr 2023) gesondert bekannt gegeben. Erst nach erfolgter Bekanntgabe kann die Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 AO wirksam erfüllt werden."

Wir empfehlen Ihnen die Webseite des Bundesfinanzministeriums regelmäßig zu besuchen, um immer die aktuellen Informationen hierzu zu erhalten. Jegliche Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.

Anwenderfragen

JA – der TSE USB-Stick wird für jeden PC, welcher mit der Registrierkasse arbeiten (kassieren) soll, benötigt. Die TSE wird auf die jeweilige Kasse registriert. Somit werden bei drei Computern, welche kassieren sollen, auch drei technische Sicherheitseinrichtungen benötigt.

NEIN – für die TSE selbst benötigen Sie zu keinem Zeitpunkt eine Internetverbindung, da wir für Sie die Offline-Lösung mittels TSE USB-Stick anbieten.

Für den Start der Software KingBill benötigen Sie jedoch eine Internetverbindung bei jedem 10ten Start der Software. Hier wird geprüft ob beispielsweise neue Module von Ihnen erworben wurden.

Der KingBill öffnet automatisch eine entsprechende Meldung (TSE-Verbindung nicht verfügbar). Sobald die TSE-Verbindung wieder vorhanden ist, beginnt automatisch die Nachsignierung der Belege.

Sollte der Fall eintreten, dass die TSE defekt oder abhandengekommen (Diebstahl, Brand, etc.) ist, so muss umgehend eine neue TSE eingesetzt werden. Hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich für Fragen zur Verfügung.

Eine detaillierte Anleitung zur Inbetriebnahme der TSE haben wir bereits veröffentlicht.

Klicken Sie hier um zur Anleitung zu gelangen.

Die TSE USB-Sticks verfügen über einen Speicherplatz von 8GB welche ca. 20 Millionen Signaturen entsprechen. Bevor diese erreicht werden, ist es jedoch wahrscheinlicher, dass die Gültigkeit des Zertifikats abläuft. Die Laufzeit beträgt hierbei 5 Jahre. In beiden Fällen ist die TSE auszutauschen und eine Neue in Betrieb zu nehmen.

Info: Wenn Sie die TSE mit dem Computer verbinden, so wird Ihnen angezeigt, dass nur 1GB Speicher verfügbar ist. Dies liegt hierbei an der Entwicklung der TSE, der Speicherplatz von den restlichen Gigabyte ist reserviert, sodass Sie nicht versehentlich Ihre privaten Daten auf dem TSE-Stick speichern.

NEIN – wenn Sie einen USB-Port beispielsweise für ein Peripheriegerät verwenden möchten, so können Sie die TSE auch an einen anderen USB-Port anstecken. KingBill erkennt automatisch, wenn die TSE verbunden ist, hierbei spielt der USB-Port selbst keine Rolle.

Dies ist hierbei kein Fehler. Firmendaten können sich immer verändern, daher werden die hinterlegten Firmendaten im KingBill nicht nur bei der Registrierung geprüft und können auch im Nachhinein von Ihnen angepasst werden.

NEIN – wenn auf einem Arbeitsplatz beispielsweise zwei Mandanten und auch zwei Registrierkassen verwendet werden, so wird eine weitere TSE für den Mandant benötigt.

Die TSE ist mit den von KingBill unterstützten Betriebssystemen kompatibel.

Klicken Sie hier um die Systemanforderungen zu öffnen.

Der TSE-Stick erscheint wie jeder gewöhnliche USB-Stick als Laufwerk. Im Windows Explorer erkennen Sie daher auf einem Blick, ob die TSE angesteckt ist.

Der Name vom TSE-Stick lautet „Swissbit (inkl. Laufwerksbuchstaben)“

NEIN - bei der deutschen Kassicherungsverordnung ist kein gesetzlicher Jahreabschluss zum Jahresende vorgeschrieben.

Fragen zur Archivierung & Finanzprüfung

Sie als Unternehmer sind den Steuerbehörden und somit dem Prüfer gegenüber verpflichtet:

  • Einsicht in die gespeicherten Daten zu gewähren
  • diese Daten im KingBill mittels Archivierung auszuwerten
  • die Daten dem Prüfer auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen

Hierbei handelt es sich um alle steuerrechtlichen relevanten Daten. Die Daten im KingBill werden hierbei laut DSFinV-K Format exportiert. Dies ist die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme.

Die Archivierung starten Sie direkt im Journal der Registrierkasse. Hier setzen Sie unter dem Reiter Berichte den gewünschten Datumsfilter für den Export und bestätigen durch Klick auf Finanzprüfung.

Auf Ihrem Desktop wird anschließend ein ZIP-komprimierter Ordner abgelegt. In diesem Ordner befinden sich alle für den Prüfer relevanten Daten.

Steuerrechtlich relevante Daten müssen zu jeder Zeit gegen Verlust und Veränderung geschützt werden. Da Daten auf einem Computer nicht erfüllt werden, empfiehlt sich ein tägliches BackUp auf einen zusätzlichen Datenträger (beispielsweise externe Festplatte).