Ab 1. Jänner 2014 sind alle Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen verpflichtet, Rechnungen ausschließlich elektronisch in strukturierter Form einzubringen. Ab diesem Zeitpunkt werden von Bundesdienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptiert.
Die KingBill GmbH ist hierfür in der Liste der Umsetzungspartner der Wirtschaftskammer Österreich angeführt.
Wichtig:
Damit von Seiten des Bundes E-Rechnungen eingereicht werden dürfen, muss am Unternehmerserviceprotal (USP) ein USP-Administrator angelegt werden.
Die gewohnten Funktionen "Neue Rechnung" / "Neue Gutschrift" wurden erweitert, wodurch nun das Betätigen des E-Rechnungs-Button die Erstellungsmöglichkeiten anbietet.
Wichtig (Pflichtfelder):
Damit die E-Rechnung erstellt werden kann, sind viele Pflichtfelder vorgeschrieben
Sonstiges:
Unter Pfad ist der Ort anzugeben, wo auf der Festplatte die E-Rechnung gespeichert werden soll.
Für das Hochladen muss ein USP-Admin benannt und diese Funktion am Unternehmerserviceportal freigeschalten werden.
Eine Beschreibung finden Sie hier.
Nach der Anmeldung am USP (www.usp.gv.at) können Sie dann die Funktion eRechnung an den Bund auswählen.
Die Zugangsdaten sind über das Unternehmerserviceprotal (USP) zu bekommen.
Der Upload erfolgt dann automatisch, für Testzwecke kann das Häkchen unter „An Testserver senden“ gesetzt werden um zu überprüfen, ob die Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden.
Refernzen / Quellen:
ebInterface Partner
eRechnung an den Bund
eRechnung Forum (extern)
Leitfaden für die Wirtschaft
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