Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung zu bezahlen?

Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung zu bezahlen?

Autor: Georg Rossek
Titelbild: Wie lange habe ich Zeit eine Rechnung zu bezahlen

Rechnungen, wohin das Auge nur reicht. Dank der Möglichkeit, mittlerweile sehr viele Produkte auch Online auf Rechnung zu beziehen, gilt es den Überblick zu bewahren und die gesetzlichen Bestimmungen (wie man meinen könnte) zu beachten.

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlich definierte Zahlungsfrist. Jeder Anbieter von Dienstleistungen oder Produkten kann sein Zahlungsziel bzw. die Zahlungsfrist selbst definieren. Bei Onlineversandhäusern oder allgemein Produkten, die aus dem Internet per „Rechnung“ (Der Kunde zahlt, wenn er die Ware erhält) zu bezahlen sind, gilt in der Regel ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Das Zahlungsziel des Anbieters findet man aber immer auf der Rechnung der jeweiligen Firma.

Mythos oder Fakt, das Zahlungsziel bei Rechnungen von 30 Tagen.

Die allgemein verbreitete Ansicht, dass es eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen gibt, ist gesetzlich nicht geregelt und somit nur ein Mythos. Der Gesetzesgeber kennt dieses Zahlungsziel von 30 Tagen somit nicht und daher sind Waren oder Dienstleistungen immer, wie vom liefernden Betrieb definiert, zu bezahlen. In der Regel liegt dieses Zahlungsziel bei 14 Tagen. Aber auch diese Zahlungsfrist ist nicht gesetzlich definiert. Es gibt auch Unternehmen, welche ein Zahlungsziel von 90 Tagen einräumen, also, wenn Sie sich unsicher sind und dies vorab bei einem Kauf wissen möchten, ist dieses Zahlungsziel beim Lieferanten zu erfragen.

Dieser Vermerk kann beispielsweise so aussehen:

  • Zahlung prompt, ohne Abzug
  • Es folgt folgende Zahlungskondition: Rechnung sofort netto
  • Zahlungsbedingung: 30 Tage, ohne Abzug
  • Zahlungsziel: Sofort fällig, ohne Abzug
  • Zahlungsbedingung: 7 Tage netto
  • Zahlung prompt per Überweisung, ohne Abzug
  • Zahlungsbedingung: 14 Tage, ohne Abzug

Wann ist die Zahlung einer Rechnung wirklich fällig und wie lange habe ich Zeit, diese wirklich zu bezahlen?

Wenn eine Dienstleistung oder eine Ware beispielsweise am 01. eines Monats mit dem Zahlungsziel von 14 Tagen geliefert wird, ist die Zahlungsfrist die Frist, in der die Zahlung nachweislich vom Konto des Käufers abgebucht wurde. Die Rechnung am 14. des Monats erst zu bezahlen, wäre laut Konsumentenschutzrecht in diesem Fall erlaubt. Die Frist hat somit die Überweisung auf das Konto des liefernden Unternehmens als Ziel.

Das Zahlungsziel über der Rückgabefrist

Auch wenn es vor dem Konsumentenschutz sicherlich ein Streitthema sein wird, kann der Lieferant darauf bestehen, dass die Ware, nach einem Überschreiten des Zahlungsziels von 31 Tagen, als akzeptiert verbucht wird. Das bedeutet beispielsweise bei Online- oder Telefonbestellungen auf „Rechnung“, wo man sich drei verschiedene Farben eines Schuhmodelles kommen lässt, ist nach Ablauf der Zahlungsfrist und Rückgabefrist von 31 Tagen, die Ware als akzeptiert verbucht. Auch wenn die Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Speziell, wenn man sich vor oder in einem Urlaub etwas bestellt, sollte man besonders darauf achten, nicht in diese Falle zu tappen. Viele Versandhäuser profitieren von dieser Grauzone und machen hier einen wesentlichen Umsatz. Wie oben erwähnt, ist es sicherlich vor dem Konsumentenschutz immer wieder ein Streitthema.

Hier ein paar Themenrelevante Artikel zum Thema Rechnungen bezahlen: