Autor: Georg Rossek
Titelbild: Kreditkartenzahlung unterschreiben
Altbekanntes zu überdenken, ist speziell bei Lösungen, welche sicher sein sollten, zwingend notwendig. Dies gilt ganz besonders für Kreditkartentransaktionen. Speziell der Betrug bei Kreditkarten soll durch stetige Neuerungen immer unmöglicher gemacht werden.
Im Einzelhandel kann man sehr oft beobachten, dass mit Kreditkarte bezahlte und unterzeichnete Rechnungen nicht oder kaum auf Übereinstimmung der Unterschriften kontrolliert werden. Es wird in den meisten Fällen obligatorisch überflogen, aber wirklich geprüft wird die Unterschrift leider immer weniger. Betrüger haben es hier besonders leicht und nutzen diese Unachtsamkeit der Einzelhandelsangestellten aus.
In dieser Situation kommt die aktuelle Lösung und Änderung seitens der Kreditkarteninstitutionen genau richtig. Künftig sollen die Kreditkartenbesitzer und Konsumenten dieser Kartenlösungen sich nicht mehr durch eine Unterschrift, sondern durch die Eingabe eines PIN-Codes verifizieren.
Die klassische Unterschriftsaufforderung bei einer Kreditkartenzahlung kann optional weiterhin verlangt werden, dies darf der Geschäftsinhaber bei einem Kaufabschluss selbst entscheiden. In der Regel wird es jedoch so sein, dass es eine einheitliche Umstellung geben wird und man in fast allen Geschäften innerhalb Europas die Zahlung mittels PIN verifizieren wird. Andersrum ist es leider nicht möglich, also der Konsument kann nicht zwischen der Verifizierung via Unterschrift und der Zahlung via PIN wählen.
Derzeit kann man bei der Hausbank oder der dahinterliegenden Kreditkartengesellschaft optional bereits auf die Bezahlung via PIN umstellen. Verpflichtend wird es erst ab dem Jahr 2017 sein. Über die Änderung werden alle Kreditkarteninhaber schriftlich per Post informiert.
Die im Jahr 2017 stattfindende Verifizierungsänderung tritt bei allen Kreditkartenanbietern in Kraft. Unabhängig ob Visa oder MasterCard.
Die Änderung der Verifizierung bei Kreditkartenzahlungen von Unterschrift auf PIN ist eine Änderung seitens der Kreditkartengesellschaften und nicht seitens der Bank. Das bedeutet, dass es bei Änderungen der Kreditkartenzahlungen keine Ausnahmen geben wird.
Ja, egal welchen Betrag man via Kreditkarte bezahlen möchte, man wird sich via PIN-Eingabe verifizieren müssen. Für Zahlungen unter 25 € gibt es bereits seit mehreren Jahren die Bezahlfunktion NFC (Near Field Communication), wodurch man keine PIN und keine Unterschrift benötigt. Hat man noch keine Karte mit NFC-Funktion, kann man diese durch die Hausbank oder direkt bei der Kartengesellschaft anfordern.
Die 2017 stattfindende Änderung tritt weltweit in Kraft. Ab dem Zeitpunkt der Umstellung ist die Verifizierung via PIN, unabhängig von Land und Geschäft, verpflichtend.
Möchte man künftig via Kreditkarte bezahlen und vergisst seine PIN, gibt es keine Alternativmöglichkeiten. Hier soll es seitens der Kreditkartengesellschaften auch keine anderen Lösungen geben.
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