UID Nummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer UID
für Europäische Unternehmen
Autor: Ing. Alexander Kollin
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder UID-Nummer (Österreich, Schweiz) ist eine Steuernummer, die jedes Unternehmen, vom Einzelunternehmen bis zur Aktiengesellschaft, beim zuständigen Finanzamt beantragen kann. Sie dient dem innergemeinschaftlichen steuerfreien Erwerb von Waren und Dienstleistungen in der Geschäftsbeziehung mit anderen Unternehmen im EU-Raum. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird von jedem gewerbetreibenden Unternehmer (siehe unten die Ausnahmen) benötigt, der innerhalb der EU Dienstleistungen oder physische Waren zwischen den Mitgliedsstaaten liefert. In Deutschland wird die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer nicht wie in Österreich und der Schweiz mit UID abgekürzt, sondern mit USt-IdNr. Auf Englisch heißt sie VAT (Value Added Tax) Nummer.
Was ist die UID-Nummer und wozu brauche ich diese als Unternehmen?
Im EU-Raum gibt es 27 Staaten - dabei hat jedes Land seine eigenen Umsatzsteuersätze. Kaufen Sie beispielsweise als Unternehmen aus Österreich im europäischen Ausland ein, dann müssen Sie die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes bezahlen und können sich das Geld nicht mehr zurückholen. Unsere Politiker/innen haben sich hierfür eine Lösung ausgedacht - die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. VAT, mit der die Umsatzsteuer für innergemeinschaftliche Geschäfte zwischen Unternehmen innerhalb der EU komplett entfällt. Der Erwerb von Waren oder eine grenzüberschreitende Dienstleistung unterliegen dann den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen der Besteuerung des Heimatlandes Ihres Unternehmens (vgl. § 3a Abs 6 UStG). Dazu müssen die am Binnenmarkt beteiligten Unternehmen bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonates eine zusammenfassende Meldung (ZM) beim zuständigen Finanzamt einreichen. In der ZM müssen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der jeweiligen Geschäftspartner sowie die ausgeführten Umsätze für den Meldezeitraum angegeben werden (vgl. Art 21 Abs 3 UStG). Das erleichtert die Arbeit und den Umgang mit den Finanzen für Unternehmen ungemein. Wichtig: Ihre Steuernummer entspricht NICHT der UID-Nummer!
Bei Firmen, welche im Ausland tätig sind, gibt es noch gesonderte Bereiche, die es zu beachten gilt. Dazu empfehlen wir den Artikel zum Thema: Reverse Charge - Alles, was man über Rechnungen ins Ausland wissen sollte.
Vorteile der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Für Sie als VERKÄUFER (Leistungserbringer) im EU-Raum:
Wenn Sie an ein Unternehmen (Leistungsempfänger) im EU-Raum eine Rechnung stellen und dieses Unternehmen hat auch eine UID-Nummer, dann brauchen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Wichtig: Sie selbst müssen eine UID-Nummer haben UND Ihr Kunde! Nur dann kann eine Netto-Rechnung ausgestellt werden!
Für Sie als KÄUFER (Leistungsempfänger) im EU-Raum:
Wenn Sie als Unternehmen im EU-Raum Waren oder Dienstleistungen einkaufen, dann müssen Sie UND Ihr Verkäufer (Leistungserbringer) eine UID-Nummer haben. In diesem Fall können Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden und Sie sind in der Lage, netto im Ausland einzukaufen.
Hinweis:
Die UID-Nummer erleichtert Ihnen als Unternehmen nicht nur finanziell den Alltag, weil Sie durch die entfallenden
Steuern weniger bezahlen, auch der Umgang mit der Umsatzsteuer ist damit um einiges erleichtert. Denken Sie daran:
Wenn Sie im Ausland einkaufen, dann müssen Sie ohne UID-Nummer – auch als Unternehmen - normal
die dort landesübliche Umsatzsteuer bezahlen und die bekommen Sie NICHT zurück!
Keine Kosten für die UID-Nummer für Unternehmen
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Unternehmen ist auf Antrag beim zuständigen Finanzamt kostenfrei zu bekommen. Wenn Sie ausschließlich innerhalb Ihres Landes tätig sind, brauchen Sie keine UID-Nummer. In Österreich wird die UID-Nummer gleichzeitig mit der Steuernummer ausgegeben, wenn das Unternehmen international tätig wird. Dies betrifft auch Unternehmer, die die Sonderregelung gemäß Art.25a UStG in Anspruch nehmen. Die UID-Nummer kann auch noch nachträglich beantragt werden. Nur Unternehmerinnen/Unternehmer, die ausschließlich Umsätze tätigen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, oder ihre Umsätze gemäß § 22 UStG versteuern, müssen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer extra beantragen.
Liste der Mitgliedsstaaten und Aufbau der UID-Nummer
Die UID-Nummer bzw. VAT-Nummer für Unternehmen ist in allen Mitgliedstaaten ähnlich aufgebaut. Zuerst kommt der Ländercode (z. B. DE) gefolgt von 8-12 Stellen, die neben Ziffern auch Buchstaben beinhalten können. Beispiel Deutschland: DE123456789 (Ländercode DE und neun Ziffern) oder Beispiel Österreich: ATU12345678 (Ländercode AT, U und acht Ziffern). Bei manchen Mitgliedstaaten gelten außer dem Ländercode noch weitere Buchstaben-Ziffern-Kombinationen (siehe Auflistung).
Weitere Informationen
In mehreren EU-Mitgliedstaaten ist die VAT- / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer die Steuernummer, unter der ein Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke von den Finanzbehörden registriert wird und nicht, wie in der Bundesrepublik Deutschland, eine – in einem besonderen Verfahren erteilte – zusätzliche Nummer. Vor diese Umsatzsteuernummer wird dann lediglich der entsprechende Ländercode gesetzt. Allerdings kann es sein, dass ungeachtet dessen, ein besonderer Antrag erforderlich ist, damit die Daten des Unternehmens in die Datenbank aufgenommen werden, anhand derer im Bestätigungsverfahren (vgl. § 18e UStG) Bestätigungen erteilt werden.
Um die Gültigkeit einer Nummer zu prüfen, gibt es das UID-Bestätigungsverfahren. Die Abfragen können dabei von den Unternehmen im Rahmen des einfachen Bestätigungsverfahrens selbst durchgeführt werden. Dabei kann entweder die Gültigkeit einer Nummer geprüft werden oder im Zweifelsfall auch eine umfangreichere Prüfung im qualifizierten Bestätigungsverfahren erfolgen.
Ausnahme: Die einzige uns derzeit bekannte Ausnahme sind die Kanarischen Inseln in Spanien. Wenn Sie dorthin liefern, wird auch ohne UID-Nummer mehrwertsteuerfrei verrechnet.
Nicht EU-Raum: Für alle Staaten, die nicht zur EU gehören, wie zum Beispiel die Schweiz, die Türkei oder natürlich auch die USA, muss die Rechnung ebenfalls mehrwertsteuerfrei, also netto verrechnet werden.
Im eigenen Land: Im eigenen Land ist bei der Rechnung IMMER die landesübliche MwSt. zu verrechnen. Auch wenn beide Unternehmen eine UID-Nummer haben. Nationale Geschäfte unter Unternehmen sind also von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen. Es gibt jedoch Ausnahmen – zum Beispiel im Baugewerbe. Hier gibt es eigene Gesetze, die aber dann nichts mehr mit der UID-Nummer zu tun haben. Dies sind nationale Gesetze betreffend der MwSt., die zu verrechnen ist.
Wann muss auf einer österreichischen Rechnung eine UID-Nummer angeführt sein?
Laut dem österreichischen Umsatzsteuergesetz ist es bereits seit mehr als zehn Jahren Pflicht, dass Rechnungen seitens des Rechnungsausstellers die UID-Nummer beider Parteien enthalten muss. Diese Regelung gilt ab einem Brutto-Rechnungswert von 10.000 € (vgl. § 11 Abs 1 Z 2 UStG).
Ebenso ist es bei Privatpersonen. Hier muss der rechnungsstellende Betrieb die UID-Nummer anführen, aber nicht der Rechnungsempfänger, da Privatpersonen keine UID-Nummer besitzen (vgl. § 3a Abs 7 UStG).
Rechnungen ohne UID-Nummer
Das Thema Rechnungen ist immer wieder ein sensibles Thema. Auch das Abändern von Rechnungsträgern oder das Ändern von Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern kann zu einer künstlich erweiterten Zahlungsziel-Strategie werden. Worauf man aber bei Rechnungen ohne UID-Nummer achten sollte, in welchen Fällen es erlaubt ist und in welchen Fällen man sich dabei selbst steuerrechtlich strafbar macht, findet man weiter unten. Ganz allgemein und vorweg, bei einem Sonderwunsch, die UID-Nummer nicht anzuführen, sollte man immer prüfen, ob dies auch mit dem Steuerrecht konform ist.
Wie findet man die UID-Nummer eines Unternehmens?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei länger andauernden Geschäftsbeziehungen bzw. wenn dies bereits absehbar ist, bereits am Anfang nach der korrekten Rechnungsadresse zu fragen. Hier bekommt man in der Regel auch die UID-Nummer.
Ist diese Nummer nicht angeführt und diese auch im Impressum auf der Webseite des Geschäfts Vis a Vis nicht zu finden, gibt es die UID-Suche. Diese ist im Alltag sehr hilfreich, wenn man mit mehreren Gewerbetreibenden Kontakt hat und für diese Rechnungen erstellt. Die Suche findet man unter UID-Suche.at. Diese generiert einem rechnungsstellenden Betrieb die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des gesuchten Betriebes.
Wann kann die UID-Nummer auf der Rechnung entfallen?
Die UID-Nummer kann entfallen, wenn der Rechnungsempfänger beispielsweise der österreichischen Kleinunternehmerregelung unterliegt. Das bedeutet, wenn der Rechnungsempfänger gewerberechtlich tätig ist, die Brutto-Umsatzgrenze von 30.000 € nicht überschreitet und der Hauptwohnsitz in Österreich ist, ist die UID-Nummer nicht verpflichtend. Die einzige Ausnahme, die es bei dieser Regelung gibt, ist, dass der Rechnungsempfänger die Jahresgrenze von brutto 30.000 € einmal in fünf Jahren um 15 % überschreiten darf. Aber Achtung, es gibt auch Kleinunternehmer, welche sich schriftlich befreien haben lassen. Das bedeutet, diese Unternehmer erwirtschaften in der Regel Umsätze unter brutto 30.000 €, wünschen aber Umsatzsteuer-Rechnungen.
Ebenfalls kann die UID-Nummer bei Land- oder Forstwirtschaftsbetrieben sowie juristisch tätigen Personen entfallen.
Diese Gruppen sind aus der UID-Regelung ausgenommen und können um diese nur per Antrag ansuchen. Ähnlich ist es bei Ärzten aus unterschiedlichsten Bereichen.
Rechnungen ohne UID-Nummer
Das Thema Rechnungen ist immer wieder ein sensibles Thema. Auch das Abändern von Rechnungsträgern oder das Ändern von Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern (UID-Nummer) kann zu einer künstlich erweiterten Zahlungsziel-Strategie werden. Worauf man aber bei Rechnungen ohne UID-Nummer achten sollte, in welchen Fällen es erlaubt ist und in welchen Fällen man sich dabei selbst steuerrechtlich strafbar macht, findet man weiter unten. Ganz allgemein und vorweg, bei einem Sonderwunsch, die UID-Nummer nicht anzuführen, sollte man immer prüfen, ob dies auch mit dem Steuerrecht konform ist.
Wann muss auf einer österreichischen Rechnung eine UID-Nummer angeführt sein?
Laut dem österreichischen Umsatzsteuergesetz ist es bereits seit mehr als zehn Jahren Pflicht, dass Rechnungen seitens des Rechnungsausstellers die UID-Nummer beider Parteien enthalten muss. Diese Regelung gilt ab einem Brutto-Rechnungswert von 10.000 €.
Ebenso ist es bei Privatpersonen. Hier muss der rechnungsstellende Betrieb die UID-Nummer anführen, aber der Rechnungsempfänger muss nicht via UID-Nummer angeführt werden, da Privatpersonen keine UID-Nummer besitzen.
Für das allgemeine Verständnis
Die UID-Nummer dient zur Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU. Die UID-Nummer wird von jedem gewerbetreibenden Unternehmer (siehe unten die Ausnahmen) benötigt, der innerhalb der EU Dienstleistungen oder physische Waren zwischen den Mitgliedsstaaten liefert.
Bei Firmen, welche im Ausland tätig sind, gibt es noch gesonderte Bereiche, die es zu beachten gilt. Dazu empfehlen wir den Artikel zum Thema: Reverse Charge - Alles, was man über Rechnungen ins Ausland wissen sollte.
Wie findet man die UID-Nummer eines Unternehmens?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei länger andauernden Geschäftsbeziehungen bzw. wenn dies bereits absehbar ist, bereits am Anfang nach der korrekten Rechnungsadresse zu fragen. Hier bekommt man in der Regel auch die UID-Nummer.
Ist diese Nummer nicht angeführt und diese auch im Impressum auf der Webseite des Geschäfts Vis a Vis nicht zu finden, gibt es die UID-Suche. Diese ist im Alltag sehr hilfreich, wenn man mit mehreren Gewerbetreibenden Kontakt hat und für diese Rechnungen erstellt. Die UID-Suche findet man unter UID-Suche.at. Diese generiert einem rechnungsstellenden Betrieb die UID-Nummer des gesuchten Betriebes.
Wann kann die UID-Nummer auf der Rechnung entfallen?
Die UID-Nummer kann entfallen, wenn der Rechnungsempfänger beispielsweise der österreichischen Kleinunternehmerregelung unterliegt. Das bedeutet, wenn der Rechnungsempfänger gewerberechtlich tätig ist, die Brutto-Umsatzgrenze von 30.000 € nicht überschreitet und der Hauptwohnsitz in Österreich ist, ist die UID-Nummer nicht verpflichtend. Die einzige Ausnahme, die es bei dieser Regelung gibt, ist, dass der Rechnungsempfänger die Jahresgrenze von brutto 30.000 € einmal in fünf Jahren um 15 % überschreiten darf. Aber Achtung, es gibt auch Kleinunternehmer, welche sich schriftlich befreien haben lassen. Das bedeutet, diese Unternehmer erwirtschaften in der Regel Umsätze unter brutto 30.000 €, wünschen aber Umsatzsteuer-Rechnungen.
Ebenfalls kann die UID-Nummer bei Land- oder Forstwirtschaftsbetrieben sowie juristisch tätigen Personen entfallen.
Diese Gruppen sind aus der UID-Regelung ausgenommen und können um diese nur per Antrag ansuchen. Ähnlich ist es bei Ärzten aus unterschiedlichsten Bereichen.
Fazit zur UID-Nummer
Die UID-Nummer, bzw. die VAT-Nummer, erleichtert den innergemeinschaftlichen Warenverkehr und die Inanspruchnahme und Erbringung von Dienstleistungen zwischen Unternehmen sowie den Umgang mit Steuern für Unternehmen. Dies gilt sowohl für Steuerzahlungen des Leistungsempfängers als auch für Steuerabgaben des Leistungserbringers. Für den einen bedeutet es, Steuern müssen nicht an das Finanzamt abgeführt werden und für den anderen bedeuten nicht erbrachte Steuern mehr Geld im Portemonnaie. Die Prüfbarkeit der Gültigkeit bietet eine zusätzliche Absicherung für Unternehmen.
Für Fragen und weitere Informationen in Bezug auf die UID-Nummer sollten Sie sich sicherheitshalber an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt wenden. Diese können Ihnen für Ihren spezifischen Fall und Ihr Unternehmen kompetente Auskunft geben. Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen, als oberste Behörde der Finanzverwaltung.