Alle Umsatzsteuern auf einen Blick

Alle Umsatzsteuern auf einen Blick

Autor: Ing. Alexander Kollin
Titelbild: Alle Umsatzsteuern auf einen Blick

Die Umsatzsteuern im Blick zu behalten, kann manchmal zu viel Arbeit führen. Besonders in Österreich können die zahlreichen im Umsatzsteuergesetz (UstG) berücksichtigten Umsatzsteuersätze und Sonderregelungen für Irritation sorgen. Falsch ausgewiesene Umsatzsteuern (kurz USt.) müssen berichtigt werden, und erfordern daher bei einem falsch angesetzten Steuersatz viel Korrekturarbeit. Jedem/jeder Unternehmer/Unternehmerin ist der 20 % Umsatzsteuersatz vermutlich bekannt. Doch wann liegt der Steuersatz bei 10 %, 13 % oder gar 0 %? Oder wie sieht es mit den Umsatzsteuersätzen in Deutschland und der Schweiz aus?

Alle Umsatzsteuern im Blick zu haben, ist für Gewerbetreibende immer von Vorteil.
Aus diesem Grund haben wir in diesem Artikel die Umsatzsteuersätze von Österreich, Deutschland und der Schweiz zusammengestellt.

Umsatzsteuern in Österreich

In Österreich sind laut dem UStG des Gesetzgebers folgende Prozentsätze zu berücksichtigen:

  • 20 % Umsatzsteuer
  • 19 % Umsatzsteuer
  • 13 % Umsatzsteuer
  • 10 % Umsatzsteuer
  • 0 % Umsatzsteuer
  • Die Differenzbesteuerung

20% Umsatzsteuer

Zwanzig Prozent Umsatzsteuer ist der normale Steuersatz (auch Normalsteuersatz genannt) in Österreich.

  • Dienstleistungen
  • Waren aus dem Einzelhandel

Beispiel: Dazu zählen Dienstleistungen und Waren aus dem Einzelhandel, welche innerhalb eines Landes verkauft werden.

19% Umsatzsteuer

Der Steuersatz von 19% muss berücksichtigt werden, wenn sich der Wohnsitz des Unternehmers / der Unternehmerin oder die Betriebsstätte in dem Gebiet Mittelberg und Jungholz befindet. Die einzige Ausnahme ist hier die Vermietung von Kraftfahrzeugen an Unternehmer / Unternehmerinnen und Betriebe, welche nicht ihren Sitz in den gleichen Regionen haben.

13% Umsatzsteuer

In den Genuss des 13 % Steuersatzes kommen vermutlich nur wenige. Hier die gängigsten Bereiche, in denen diese Umsatzsteuer angewandt wird.

  • Handel mit lebenden Tieren und Insekten
  • Pflanzen sowie Brennholz
  • Vermietung
  • Tätigkeiten als Maler oder Künstler
  • Kino

Beispiel: Der 13 % Steuersatz kommt bei Immobilien zu tragen, welche zur Gänze mit Mobiliar eingerichtet sind. Dies ist beispielsweise ähnlich wie beim Modell von Air B&B der Fall, wo komplett möblierte Wohnungen auf Zeit vermietet werden. Der Steuersatz von 13 % kommt jedoch auch zu tragen, wenn Grundstücke für das Abstellen von Camping- oder Wohnmobilen vermietet werden.

10% Umsatzsteuer

Der Steuersatz von 10% ist ein begünstigter Steuersatz, der in folgenden Fällen zum Tragen kommt.

  • Personenbeförderung
  • Immobilien (Vermietung)
  • Müllabfuhr
  • Krankenhäuser
  • Arzneimittel
  • Teilweise Lebensmittel
  • Bücher und Zeitschriften

Beispiel: Wenn Sie einen Autobus vermieten, ist diese Miete mit einem Normalsteuersatz von 20 % zu berücksichtigen. Wenn Sie den Autobus samt Fahrer vermieten, kommt der begünstigte Steuersatz von 10 % zum Tragen. Ausnahme: Wenn die Adresse der Abfahrt und Ankunft nicht im Angebot und der Rechnung festgehalten werden, ist der Normalsteuersatz von 20 % zu berücksichtigen.

Beispiel: Wenn Sie eine Immobilie für private Zwecke vermieten oder verpachten, ist der begünstigte Steuersatz von 10 % zu beachten. Bei der Vermietung von Immobilien an gewerbliche Mieter liegt der Steuersatz bei 20 %. Wenn beispielsweise eine Wohnung als Privatwohnung angemietet wird und ein Raum als Büro geltend gemacht werden möchte, ist eine steuerliche Auftrennung zu berücksichtigen.

0% Umsatzsteuer

Der Steuersatz von 0% ist vermutlich vielen mit einem Einkommen unter 11.000 €/Jahr bekannt. Aber auch bei Kleinunternehmern gibt es die Regelung, dass bei einem Jahresgesamtumsatz unter 30.000 € netto keine Umsatzsteuer zu entrichten ist. Diese Regelung nennt man auch die Steuerbefreiung.

Die Differenzbesteuerung - Umsatzsteuer

Aber es gibt sogar noch einen weiteren Steuersatz in Österreich. Zwar ist der Steuersatz der gleiche wie der Normalsteuersatz, nur ist die Berechnung eine andere. Bei der Differenzbesteuerung wird lediglich der Deckungsbeitrag versteuert. Vom Differenzsteuerbetrag machen vorwiegend beispielsweise Autohändler oder Antiquitätenhändler Gebrauch. Wenn beispielsweise ein Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug von einer Privatperson um 10.000 € erwirbt und um 12.000 € weiterverkauft, ist lediglich der Differenzbetrag von 2.000 € mit 20 % USt. zu versteuern.

Umsatzsteuersätze in Deutschland

Österreichische UnternehmerInnen kommen unter bestimmten Umständen mit dem deutschen Umsatzsteuergesetz in Berührung. Beispielsweise, wenn sie betriebliche Ausgaben in Deutschland tätigen, welche die deutsche Umsatzsteuer enthalten (z. B. bei Geschäftsreisen, Messe-Tickets, etc.),nach Deutschland liefern oder Dienstleistungen in Deutschland durchführen.

Die gesetzlichen deutschen Umsatzsteuersätze sind:

  • Normalsteuersatz 19 %
  • Ermäßigter Steuersatz 7 %
  • Steuerbefreiung

(Quelle: WKO)

Normalsteuersatz

19 % Prozent Umsatzsteuer ist der normale Steuersatz (auch Normalsteuersatz genannt) in Deutschland. Dieser Steuersatz gilt für alle Waren und Dienstleistungen, die keiner der beiden Sonderregelungen betroffen sind.

Ermäßigter Steuersatz

Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. In diese Kategorie fallen beispielsweise:

  • Bücher
  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • kulturelle Veranstaltungen
  • Lebensmittel (ausgenommen die meisten Getränke)
  • Personenbeförderungen
  • landwirtschaftliche Produkte
  • Hotelaufenthalte
  • Kunstgegenstände
  • Sammlungsstücke

Steuerbefreiungen

Steuerbefreiungen sind laut deutschem Umsatzsteuergesetz für bestimmte Lieferungen und Dienstleistungen aus folgenden Bereichen vorgesehen:

  • Immobilien
  • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • Bildung
  • Medizin
  • innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Ausfuhrlieferungen in Drittländer
  • etc. Produkte

Grundsätzlich geht bei dieser Umsatzsteuerbefreiung die Berechtigung zum Vorsteuerabzug verloren. Bei bestimmten von der Ust. befreiten Umsätzen bleibt die Vorsteuerabzugsberechtigung jedoch aufrecht. Z. B. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Ausfuhrlieferungen in Drittländer. Laut Broschüre der WKO enthalten einige Steuerbefreiungen, wie bestimmte Finanz- und Grundstücksumsätze, auch die Möglichkeit, zur Steuerpflicht zu optimieren.

Die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer in der Schweiz

Die Umsatzsteuer in der Schweiz ist auf dem niedrigsten Niveau in Europa. Die Gründe dafür sind wohl darin zu finden, dass die Volkswirtschaft seit Jahren stetig wächst und die Arbeitslosenquote auf einem sehr niedrigem Stand ist.

Die Umsatzsteuersätze der Schweiz:

  • 2,5 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs
  • 3,7 Prozent für Beherbergungsleistungen (Sondersatz Beherbergung)
  • 7,7 Prozent auf alle sonstigen Leistungen

Versteuert werden:

  • Dienstleistungen und Lieferungen im Inland
  • Leistungen des Eigenverbrauchs
  • Dienstleistungen von ausländischen Firmen, die in der Schweiz erbracht werden

Nicht besteuert werden:

  • Dienstleistungen und Leistungen die im Ausland erbracht werden (z. B. Transporte)
  • Leistungen und Lieferungen, die mit dem Luftverkehr zu tun haben
  • Dienstleistungen von Reisebüros

Steuerpflichtig sind alle Unternehmen, die in der Schweiz einen Umsatz von über 250.000 CHF machen. Die USt. wird an die jeweilige Steuerverwaltung abgeführt.